Geschäftidee verdorben: Ingolstädter „Tankstelle“ darf nachts keine Sextoys vertreiben

Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ingolstadt hat einem ortsansässigen „Tankstellen“-Besitzer verboten, seinen nächtlichen Verkauf von Erotikzubehör fortzusetzen. Wie der „Focus“ berichtet, hatte der kleine Laden seit 2006 das reguläre Ladenschlussgesetz umgehen können, weil er als Tankstelle angemeldet war und eine Zapfsäule in der Nähe der Verkaufsfläche aufgestellt hatte, kaum einsehbar und ohne Zufahrt. Als ein Konkurrent, der Betreiber einer Erotikmarktkette, klagte, sah sich das Gericht die vermeintliche Tankstelle im November letzten Jahres an und bestätigte den Vorwurf des Scheinbetriebes. „Der Kunde kann nicht erkennen, dass es sich um eine Tankstelle handelt“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl in der Urteilssprechung. Diese viel relativ milde aus: Der Betreiber habe sein Gewerbe umzumelden und müsse die normalen Ladenschlussgesetze respektieren, schloss das Gericht. Somit kann der Besitzer nicht mehr am Wochenende und in der Nacht öffnen.