Geschäftidee verdorben: Ingolstädter „Tankstelle“ darf nachts keine Sextoys vertreiben
Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ingolstadt hat einem ortsansässigen „Tankstellen“-Besitzer verboten, seinen nächtlichen Verkauf von Erotikzubehör fortzusetzen. Wie der „Focus“ berichtet, hatte der kleine Laden seit 2006 das reguläre Ladenschlussgesetz umgehen können, weil er als Tankstelle angemeldet war und eine Zapfsäule in der Nähe der Verkaufsfläche aufgestellt hatte, kaum einsehbar und ohne Zufahrt. Als […]